gemeindeverwaltung Stadt Solothurn

Arbeitslosengeld in Solothurn

Stadt Solothurn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Solothurn ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Solothurn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Solothurn :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Solothurn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Solothurn
Baselstrasse 7
4500 Solothurn
Schweiz

Telefon:

032 626 96 96

Webseite:

www.stadt-solothurn.ch

Email:

stadtpraesidium@egs.so.ch

Fax:

032 626 92 07

Solothurn - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Solothurn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Solothurn oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Solothurn erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Solothurn

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Solothurn. Telefon: 032 626 96 96 - E-mail: stadtpraesidium@egs.so.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Solothurn: www.stadt-solothurn.ch

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