gemeindeverwaltung Gemeinde Alpthal

Arbeitslosengeld in Alpthal

Gemeinde Alpthal

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Alpthal ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Alpthal. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Alpthal :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Alpthal wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Alpthal
Dorfstrasse 19
8849 Alpthal
Schweiz

Telefon:

055 412 24 52

Webseite:

www.alpthal.ch

Email:

gemeinde@alpthal.ch

Fax:

055 422 31 89

Alpthal - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Alpthal, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Alpthal oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Alpthal erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Alpthal

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Alpthal. Telefon: 055 412 24 52 - E-mail: gemeinde@alpthal.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Alpthal: www.alpthal.ch

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