gemeindeverwaltung Stadt Einsiedeln

Arbeitslosengeld in Einsiedeln

Stadt Einsiedeln

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Einsiedeln ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Einsiedeln. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Einsiedeln :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Einsiedeln wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Einsiedeln
Hauptstrasse 78
8840 Einsiedeln
Schweiz

Telefon:

055 418 41 41

Webseite:

www.einsiedeln.ch

Email:

verwaltung@bezirkeinsiedeln.ch

Fax:

055 418 41 42

Einsiedeln - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Einsiedeln, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Einsiedeln oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Einsiedeln erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Einsiedeln

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Einsiedeln. Telefon: 055 418 41 41 - E-mail: verwaltung@bezirkeinsiedeln.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Einsiedeln: www.einsiedeln.ch

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