gemeindeverwaltung Gemeinde Feusisberg

Arbeitslosengeld in Feusisberg

Gemeinde Feusisberg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Feusisberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Feusisberg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Feusisberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Feusisberg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Feusisberg
Dorfstrasse 38
8835 Feusisberg
Schweiz

Telefon:

044 787 31 31

Webseite:

www.feusisberg.ch

Email:

info@feusisberg.ch

Fax:

01 787 31 32

Feusisberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Feusisberg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Feusisberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Feusisberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Feusisberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Feusisberg. Telefon: 044 787 31 31 - E-mail: info@feusisberg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Feusisberg: www.feusisberg.ch

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