gemeindeverwaltung Gemeinde Schupfart

Arbeitslosengeld in Schupfart

Gemeinde Schupfart

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schupfart ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schupfart. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schupfart :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schupfart wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schupfart
Eikerstrasse 30
4325 Schupfart
Schweiz

Telefon:

062 871 14 44

Webseite:

www.schupfart.ch

Email:

einwohnerkontrolle@schupfart.ch

Fax:

062 871 76 50

Schupfart - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schupfart, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schupfart oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schupfart erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schupfart

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schupfart. Telefon: 062 871 14 44 - E-mail: einwohnerkontrolle@schupfart.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schupfart: www.schupfart.ch

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