gemeindeverwaltung Gemeinde Ingenbohl

Arbeitslosengeld in Ingenbohl

Gemeinde Ingenbohl

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ingenbohl ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ingenbohl. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ingenbohl :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ingenbohl wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ingenbohl
Parkstrasse 1, Postfach 253
6440 Ingenbohl
Schweiz

Telefon:

041 825 05 00

Webseite:

www.ingenbohl.ch

Email:

info@brunnen.ch

Fax:

041 825 05 50

Ingenbohl - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ingenbohl, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ingenbohl oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ingenbohl erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ingenbohl

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ingenbohl. Telefon: 041 825 05 00 - E-mail: info@brunnen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ingenbohl: www.ingenbohl.ch

Andere Dienstleistungen