gemeindeverwaltung Gemeinde Schwyz

Arbeitslosengeld in Schwyz

Gemeinde Schwyz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schwyz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwyz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schwyz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schwyz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schwyz
Herrengasse 17, Postfach 253
6430 Schwyz
Schweiz

Telefon:

041 819 07 00

Webseite:

www.gemeindeschwyz.ch

Email:

gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch

Fax:

041 819 07 10

Schwyz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schwyz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schwyz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schwyz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schwyz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schwyz. Telefon: 041 819 07 00 - E-mail: gemeindekanzlei@gemeindeschwyz.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schwyz: www.gemeindeschwyz.ch

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