gemeindeverwaltung Gemeinde Unteriberg

Arbeitslosengeld in Unteriberg

Gemeinde Unteriberg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Unteriberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Unteriberg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Unteriberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Unteriberg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Unteriberg
Waagtalstrasse 27
8842 Unteriberg
Schweiz

Telefon:

055 414 61 02

Webseite:

www.unteriberg.ch

Email:

gemeinde@unteriberg.ch

Fax:

055 414 61 08

Unteriberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Unteriberg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Unteriberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Unteriberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Unteriberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Unteriberg. Telefon: 055 414 61 02 - E-mail: gemeinde@unteriberg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Unteriberg: www.unteriberg.ch

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