gemeindeverwaltung Gemeinde Bussnang

Arbeitslosengeld in Bussnang

Gemeinde Bussnang

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bussnang ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bussnang. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bussnang :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bussnang wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bussnang
Weinfelder Strasse 16
9565 Bussnang
Schweiz

Telefon:

071 626 58 10

Webseite:

www.bussnang.ch

Email:

einwohnerkontrolle@bussnang.ch

Fax:

071 626 58 11

Bussnang - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bussnang, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bussnang oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bussnang erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bussnang

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bussnang. Telefon: 071 626 58 10 - E-mail: einwohnerkontrolle@bussnang.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bussnang: www.bussnang.ch

Andere Dienstleistungen