gemeindeverwaltung Gemeinde Gachnang

Arbeitslosengeld in Gachnang

Gemeinde Gachnang

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gachnang ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gachnang. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gachnang :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gachnang wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gachnang
Islikonerstrasse 7
8547 Gachnang
Schweiz

Telefon:

052 369 06 06

Webseite:

www.gachnang.ch

Email:

einwohneramt@gachnang.ch

Fax:

052 369 06 00

Gachnang - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gachnang, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gachnang oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gachnang erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gachnang

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gachnang. Telefon: 052 369 06 06 - E-mail: einwohneramt@gachnang.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gachnang: www.gachnang.ch

Andere Dienstleistungen