gemeindeverwaltung Gemeinde Gottlieben

Arbeitslosengeld in Gottlieben

Gemeinde Gottlieben

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gottlieben ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gottlieben. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gottlieben :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gottlieben wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gottlieben
Kirchstr. 11
8274 Gottlieben
Schweiz

Telefon:

071 669 12 82

Webseite:

www.gottlieben.ch

Email:

info@gottlieben.ch

Fax:

071 669 15 67

Gottlieben - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gottlieben, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gottlieben oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gottlieben erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gottlieben

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gottlieben. Telefon: 071 669 12 82 - E-mail: info@gottlieben.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gottlieben: www.gottlieben.ch

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