gemeindeverwaltung Gemeinde Hüttlingen

Arbeitslosengeld in Hüttlingen

Gemeinde Hüttlingen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hüttlingen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hüttlingen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hüttlingen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hüttlingen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hüttlingen
Kirchweg 23
8553 Hüttlingen
Schweiz

Telefon:

052 765 20 62

Webseite:

www.huettlingen.ch

Email:

info@hüttlingen.ch

Fax:

052 765 25 92

Hüttlingen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hüttlingen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hüttlingen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hüttlingen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hüttlingen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hüttlingen. Telefon: 052 765 20 62 - E-mail: info@hüttlingen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hüttlingen: www.huettlingen.ch

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