gemeindeverwaltung Gemeinde Sisseln

Arbeitslosengeld in Sisseln

Gemeinde Sisseln

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Sisseln ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sisseln. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Sisseln :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Sisseln wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Sisseln

4334 Sisseln
Schweiz

Telefon:

062 866 11 50

Webseite:

www.sisseln.ch

Email:

gemeindekanzlei@sisseln.ch

Fax:

062 866 11 59

Sisseln - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Sisseln, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Sisseln oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Sisseln erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Sisseln

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Sisseln. Telefon: 062 866 11 50 - E-mail: gemeindekanzlei@sisseln.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Sisseln: www.sisseln.ch

Andere Dienstleistungen