gemeindeverwaltung Gemeinde Märstetten

Arbeitslosengeld in Märstetten

Gemeinde Märstetten

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Märstetten ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Märstetten. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Märstetten :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Märstetten wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Märstetten
Dorfstrasse 17
8562 Märstetten
Schweiz

Telefon:

071 658 60 00

Webseite:

www.maerstetten.ch

Email:

info@maerstetten.ch

Fax:

071 657 19 02

Märstetten - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Märstetten, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Märstetten oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Märstetten erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Märstetten

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Märstetten. Telefon: 071 658 60 00 - E-mail: info@maerstetten.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Märstetten: www.maerstetten.ch

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