gemeindeverwaltung Gemeinde Romanshorn

Arbeitslosengeld in Romanshorn

Gemeinde Romanshorn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Romanshorn ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Romanshorn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Romanshorn :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Romanshorn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Romanshorn
Bahnhofstrasse 19
8590 Romanshorn
Schweiz

Telefon:

071 466 83 83

Webseite:

www.romanshorn.ch

Email:

info@romanshorn.ch

Fax:

071 463 43 87

Romanshorn - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Romanshorn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Romanshorn oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Romanshorn erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Romanshorn

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Romanshorn. Telefon: 071 466 83 83 - E-mail: info@romanshorn.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Romanshorn: www.romanshorn.ch

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