gemeindeverwaltung Gemeinde Steckborn

Arbeitslosengeld in Steckborn

Gemeinde Steckborn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Steckborn ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Steckborn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Steckborn :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Steckborn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Steckborn
Seestrasse 123
8266 Steckborn
Schweiz

Telefon:

052 762 20 20

Webseite:

www.steckborn.ch

Email:

stadtverwaltung@steckborn.ch

Fax:

052 762 20 20

Steckborn - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Steckborn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Steckborn oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Steckborn erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Steckborn

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Steckborn. Telefon: 052 762 20 20 - E-mail: stadtverwaltung@steckborn.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Steckborn: www.steckborn.ch

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