gemeindeverwaltung Gemeinde Thundorf

Arbeitslosengeld in Thundorf

Gemeinde Thundorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Thundorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Thundorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Thundorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Thundorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Thundorf
Hauptstrasse 10
8512 Thundorf
Schweiz

Telefon:

052 376 32 52

Webseite:

www.thundorf.ch

Email:

emeinde-thundorf@thundorf.ch

Fax:

052 376 35 56

Thundorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Thundorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Thundorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Thundorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Thundorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Thundorf. Telefon: 052 376 32 52 - E-mail: emeinde-thundorf@thundorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Thundorf: www.thundorf.ch

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