gemeindeverwaltung Gemeinde Warth-Weiningen

Arbeitslosengeld in Warth-Weiningen

Gemeinde Warth-Weiningen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Warth-Weiningen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Warth-Weiningen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Warth-Weiningen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Warth-Weiningen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Warth-Weiningen
Dorfstr. 30
8532 Warth-Weiningen
Schweiz

Telefon:

052 747 10 90

Webseite:

www.warth-weiningen.ch

Email:

info@warth-weiningen.ch

Fax:

052 747 10 91

Warth-Weiningen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Warth-Weiningen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Warth-Weiningen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Warth-Weiningen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Warth-Weiningen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Warth-Weiningen. Telefon: 052 747 10 90 - E-mail: info@warth-weiningen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Warth-Weiningen: www.warth-weiningen.ch

Andere Dienstleistungen