gemeindeverwaltung Stadt Weinfelden

Arbeitslosengeld in Weinfelden

Stadt Weinfelden

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Weinfelden ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Weinfelden. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Weinfelden :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Weinfelden wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Weinfelden
Frauenfelderstrasse 8/10
8570 Weinfelden
Schweiz

Telefon:

071 626 83 83

Webseite:

www.weinfelden.ch

Email:

stadtkanzlei@weinfelden.ch

Fax:

071 626 83 88

Weinfelden - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Weinfelden, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Weinfelden oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Weinfelden erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Weinfelden

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Weinfelden. Telefon: 071 626 83 83 - E-mail: stadtkanzlei@weinfelden.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Weinfelden: www.weinfelden.ch

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