gemeindeverwaltung Gemeinde Gurtnellen

Arbeitslosengeld in Gurtnellen

Gemeinde Gurtnellen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gurtnellen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gurtnellen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gurtnellen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gurtnellen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gurtnellen

6482 Gurtnellen
Schweiz

Telefon:

041 885 11 07

Webseite:

www.gurtnellen.ch

Email:

gemeinde@gurtnellen.ch

Fax:

041 885 11 18

Gurtnellen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gurtnellen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gurtnellen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gurtnellen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gurtnellen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gurtnellen. Telefon: 041 885 11 07 - E-mail: gemeinde@gurtnellen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gurtnellen: www.gurtnellen.ch

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