gemeindeverwaltung Gemeinde Seelisberg

Arbeitslosengeld in Seelisberg

Gemeinde Seelisberg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Seelisberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Seelisberg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Seelisberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Seelisberg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Seelisberg
Dorfstrasse 66
6377 Seelisberg
Schweiz

Telefon:

041 820 12 66

Webseite:

www.seelisberg.ch

Email:

info@seelisberg.ch

Fax:

041 820 52 67

Seelisberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Seelisberg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Seelisberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Seelisberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Seelisberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Seelisberg. Telefon: 041 820 12 66 - E-mail: info@seelisberg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Seelisberg: www.seelisberg.ch

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