gemeindeverwaltung Gemeinde Chexbres

Arbeitslosengeld in Chexbres

Gemeinde Chexbres

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Chexbres ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Chexbres. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Chexbres :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Chexbres wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Chexbres
Rue du Bourg 9
1071 Chexbres
Schweiz

Telefon:

021 946 04 10

Webseite:

www.chexbres.ch

Email:

greffe@chexbres.ch

Fax:

021 946 04 11

Chexbres - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Chexbres, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Chexbres oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Chexbres erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Chexbres

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Chexbres. Telefon: 021 946 04 10 - E-mail: greffe@chexbres.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Chexbres: www.chexbres.ch

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