gemeindeverwaltung Gemeinde Corseaux

Arbeitslosengeld in Corseaux

Gemeinde Corseaux

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Corseaux ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Corseaux. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Corseaux :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Corseaux wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Corseaux
Rue du Village 4
1802 Corseaux
Schweiz

Telefon:

021 925 40 11

Webseite:

www.corseaux.ch

Email:

info@corseaux.ch

Fax:

021 925 40 19

Corseaux - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Corseaux, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Corseaux oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Corseaux erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Corseaux

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Corseaux. Telefon: 021 925 40 11 - E-mail: info@corseaux.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Corseaux: www.corseaux.ch

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