gemeindeverwaltung Gemeinde Cossonay

Arbeitslosengeld in Cossonay

Gemeinde Cossonay

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Cossonay ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Cossonay. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Cossonay :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Cossonay wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Cossonay
Rue Neuve 1
1304 Cossonay
Schweiz

Telefon:

021 863 22 00

Webseite:

www.cossonay.ch

Email:

secretariat@cossonay.ch

Fax:

021 863 22 12

Cossonay - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Cossonay, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Cossonay oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Cossonay erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Cossonay

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Cossonay. Telefon: 021 863 22 00 - E-mail: secretariat@cossonay.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Cossonay: www.cossonay.ch

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