gemeindeverwaltung Gemeinde Wiliberg

Arbeitslosengeld in Wiliberg

Gemeinde Wiliberg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wiliberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wiliberg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wiliberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wiliberg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wiliberg
Gemeindekanzlei Bottenwil
4814 Bottenwil
Schweiz

Telefon:

062 721 22 21

Webseite:

www.wiliberg.ch

Email:

gemeindeverwaltung@wiliberg.ch

Fax:

062 721 49 55

Wiliberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wiliberg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wiliberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wiliberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wiliberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wiliberg. Telefon: 062 721 22 21 - E-mail: gemeindeverwaltung@wiliberg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wiliberg: www.wiliberg.ch

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