gemeindeverwaltung Gemeinde Epalinges

Arbeitslosengeld in Epalinges

Gemeinde Epalinges

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Epalinges ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Epalinges. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Epalinges :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Epalinges wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Epalinges
Route de la Croix-Blanche 25
1066 Epalinges
Schweiz

Telefon:

021 785 61 00

Webseite:

www.epalinges.ch

Email:

greffe@epalinges.ch

Fax:

021 785 61 05

Epalinges - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Epalinges, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Epalinges oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Epalinges erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Epalinges

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Epalinges. Telefon: 021 785 61 00 - E-mail: greffe@epalinges.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Epalinges: www.epalinges.ch

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