gemeindeverwaltung Gemeinde Ependes

Arbeitslosengeld in Ependes (VD)

Gemeinde Ependes

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ependes (VD) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ependes. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ependes (VD) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ependes wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ependes
Rue du Collège 1
1434 Ependes (VD)
Schweiz

Telefon:

024 435 16 05

Webseite:

www.ependesvd.ch

Email:

ependesvd@bluewin.ch

Fax:

Ependes (VD) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ependes, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ependes (VD) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ependes (VD) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ependes (VD)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ependes. Telefon: 024 435 16 05 - E-mail: ependesvd@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ependes: www.ependesvd.ch

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