gemeindeverwaltung Gemeinde Etagnières

Arbeitslosengeld in Etagnières

Gemeinde Etagnières

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Etagnières ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Etagnières. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Etagnières :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Etagnières wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Etagnières
Rue du Bourg 2
1037 Etagnières
Schweiz

Telefon:

021 731 01 50

Webseite:

www.etagnieres.ch

Email:

greffe@etagnieres.ch

Fax:

021 731 01 51

Etagnières - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Etagnières, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Etagnières oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Etagnières erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Etagnières

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Etagnières. Telefon: 021 731 01 50 - E-mail: greffe@etagnieres.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Etagnières: www.etagnieres.ch

Andere Dienstleistungen