gemeindeverwaltung Gemeinde Grandcour

Arbeitslosengeld in Grandcour

Gemeinde Grandcour

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Grandcour ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Grandcour. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Grandcour :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Grandcour wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Grandcour
Place des Chavannes 1
1543 Grandcour
Schweiz

Telefon:

026 667 10 35

Webseite:

www.grandcour.ch

Email:

greffe@grandcour.ch

Fax:

026 667 25 35

Grandcour - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Grandcour, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Grandcour oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Grandcour erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Grandcour

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Grandcour. Telefon: 026 667 10 35 - E-mail: greffe@grandcour.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Grandcour: www.grandcour.ch

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