gemeindeverwaltung Gemeinde L Abbaye

Arbeitslosengeld in L Abbaye

Gemeinde L Abbaye

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in L Abbaye ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde L Abbaye. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in L Abbaye :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde L Abbaye wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde L Abbaye
Route de l Hôtel-de-Ville 14
1344 L Abbaye
Schweiz

Telefon:

021 841 16 33

Webseite:

www.labbaye.ch

Email:

municipalite@labbaye.ch

Fax:

021 841 19 72

L Abbaye - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde L Abbaye, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in L Abbaye oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in L Abbaye erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in L Abbaye

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde L Abbaye. Telefon: 021 841 16 33 - E-mail: municipalite@labbaye.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde L Abbaye: www.labbaye.ch

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