gemeindeverwaltung Gemeinde Würenlos

Arbeitslosengeld in Würenlos

Gemeinde Würenlos

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Würenlos ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Würenlos. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Würenlos :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Würenlos wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Würenlos
Schulstrasse 26
5436 Würenlos
Schweiz

Telefon:

056 436 87 87

Webseite:

www.wuerenlos.ch

Email:

info@wuerenlos.ch

Fax:

056 436 87 78

Würenlos - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Würenlos, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Würenlos oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Würenlos erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Würenlos

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Würenlos. Telefon: 056 436 87 87 - E-mail: info@wuerenlos.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Würenlos: www.wuerenlos.ch

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