gemeindeverwaltung Gemeinde Zeiningen

Arbeitslosengeld in Zeiningen

Gemeinde Zeiningen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zeiningen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zeiningen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zeiningen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zeiningen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zeiningen
Kirchweg 26
4314 Zeiningen
Schweiz

Telefon:

061 855 90 11

Webseite:

www.zeiningen.ch

Email:

kanzlei@zeiningen.ch

Fax:

061 855 90 19

Zeiningen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zeiningen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zeiningen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zeiningen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zeiningen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zeiningen. Telefon: 061 855 90 11 - E-mail: kanzlei@zeiningen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zeiningen: www.zeiningen.ch

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