gemeindeverwaltung Gemeinde Zufikon

Arbeitslosengeld in Zufikon

Gemeinde Zufikon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zufikon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zufikon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zufikon :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zufikon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zufikon
Schulstrasse 15
5621 Zufikon
Schweiz

Telefon:

056 648 29 30

Webseite:

www.zufikon.ch

Email:

kanzlei@zufikon.ch

Fax:

056 648 29 59

Zufikon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zufikon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zufikon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zufikon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zufikon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zufikon. Telefon: 056 648 29 30 - E-mail: kanzlei@zufikon.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zufikon: www.zufikon.ch

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