gemeindeverwaltung Gemeinde Penthéréaz

Arbeitslosengeld in Penthéréaz

Gemeinde Penthéréaz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Penthéréaz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Penthéréaz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Penthéréaz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Penthéréaz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Penthéréaz
Administration communale
1375 Penthéréaz
Schweiz

Telefon:

021 881 12 33

Webseite:

www.penthereaz.ch

Email:

penthereaz@bluewin.ch

Fax:

021 881 12 46

Penthéréaz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Penthéréaz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Penthéréaz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Penthéréaz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Penthéréaz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Penthéréaz. Telefon: 021 881 12 33 - E-mail: penthereaz@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Penthéréaz: www.penthereaz.ch

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