gemeindeverwaltung Gemeinde Reverolle

Arbeitslosengeld in Reverolle

Gemeinde Reverolle

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Reverolle ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Reverolle. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Reverolle :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Reverolle wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Reverolle
Administration communale
1128 Reverolle
Schweiz

Telefon:

021 800 30 60

Webseite:

www.reverolle.ch

Email:

greffe@reverolle.ch

Fax:

021 800 51 50

Reverolle - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Reverolle, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Reverolle oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Reverolle erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Reverolle

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Reverolle. Telefon: 021 800 30 60 - E-mail: greffe@reverolle.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Reverolle: www.reverolle.ch

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