gemeindeverwaltung Gemeinde Birrhard

Arbeitslosengeld in Birrhard

Gemeinde Birrhard

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Birrhard ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Birrhard. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Birrhard :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Birrhard wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Birrhard
Dorfstrasse 39
5244 Birrhard
Schweiz

Telefon:

056 225 17 36

Webseite:

www.birrhard.ch

Email:

gemeindeverwaltung@birrhard.ch

Fax:

056 225 17 36

Birrhard - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Birrhard, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Birrhard oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Birrhard erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Birrhard

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Birrhard. Telefon: 056 225 17 36 - E-mail: gemeindeverwaltung@birrhard.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Birrhard: www.birrhard.ch

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