gemeindeverwaltung Gemeinde Brig-Glis

Arbeitslosengeld in Brig-Glis

Gemeinde Brig-Glis

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Brig-Glis ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Brig-Glis. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Brig-Glis :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Brig-Glis wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Brig-Glis
Alte Simplonstrasse 28
3900 Brig-Glis
Schweiz

Telefon:

027 922 41 50

Webseite:

www.brig-glis.ch

Email:

info@brig-glis.ch

Fax:

027 922 41 59

Brig-Glis - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Brig-Glis, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Brig-Glis oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Brig-Glis erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Brig-Glis

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Brig-Glis. Telefon: 027 922 41 50 - E-mail: info@brig-glis.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Brig-Glis: www.brig-glis.ch

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