gemeindeverwaltung Gemeinde Schwellbrunn

Arbeitslosengeld in Schwellbrunn

Gemeinde Schwellbrunn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schwellbrunn ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwellbrunn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schwellbrunn :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schwellbrunn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schwellbrunn
Dorf 50
9103 Schwellbrunn
Schweiz

Telefon:

071 353 38 00

Webseite:

www.schwellbrunn.ch

Email:

Fax:

071 353 38 01

Schwellbrunn - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schwellbrunn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schwellbrunn oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schwellbrunn erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schwellbrunn

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schwellbrunn. Telefon: 071 353 38 00 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schwellbrunn: www.schwellbrunn.ch

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