gemeindeverwaltung Gemeinde Stein (AR)

Arbeitslosengeld in Stein (AR)

Gemeinde Stein (AR)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Stein (AR) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stein (AR). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Stein (AR) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Stein (AR) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Stein (AR)
Schachen 42
9063 Stein (AR)
Schweiz

Telefon:

071 367 11 13

Webseite:

www.stein-ar.ch

Email:

gemeinde@stein.ar.ch

Fax:

071 367 12 54

Stein (AR) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Stein (AR), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Stein (AR) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Stein (AR) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Stein (AR)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Stein (AR). Telefon: 071 367 11 13 - E-mail: gemeinde@stein.ar.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Stein (AR): www.stein-ar.ch

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