gemeindeverwaltung Gemeinde Ried-Brig

Arbeitslosengeld in Ried-Brig

Gemeinde Ried-Brig

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ried-Brig ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ried-Brig. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ried-Brig :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ried-Brig wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ried-Brig
Dorfstrasse 43
3911 Ried-Brig
Schweiz

Telefon:

027 923 58 38

Webseite:

www.ried-brig.ch

Email:

gemeinde@ried-brig.ch

Fax:

027 924 24 39

Ried-Brig - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ried-Brig, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ried-Brig oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ried-Brig erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ried-Brig

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ried-Brig. Telefon: 027 923 58 38 - E-mail: gemeinde@ried-brig.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ried-Brig: www.ried-brig.ch

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