gemeindeverwaltung Gemeinde Waldstatt

Arbeitslosengeld in Waldstatt

Gemeinde Waldstatt

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Waldstatt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Waldstatt. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Waldstatt :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Waldstatt wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Waldstatt
Mittelstrasse 7
9104 Waldstatt
Schweiz

Telefon:

071 354 53 33

Webseite:

www.waldstatt.ch

Email:

info@waldstatt.ch

Fax:

071 354 53 30

Waldstatt - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Waldstatt, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Waldstatt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Waldstatt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Waldstatt

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Waldstatt. Telefon: 071 354 53 33 - E-mail: info@waldstatt.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Waldstatt: www.waldstatt.ch

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