gemeindeverwaltung Gemeinde Zeneggen

Arbeitslosengeld in Zeneggen

Gemeinde Zeneggen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zeneggen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zeneggen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zeneggen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zeneggen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zeneggen

3934 Zeneggen
Schweiz

Telefon:

027 946 13 43

Webseite:

www.zeneggen.ch

Email:

gemeinde.zeneggen@oberwallis.ch

Fax:

027 946 45 82

Zeneggen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zeneggen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zeneggen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zeneggen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zeneggen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zeneggen. Telefon: 027 946 13 43 - E-mail: gemeinde.zeneggen@oberwallis.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zeneggen: www.zeneggen.ch

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