gemeindeverwaltung Gemeinde Hünenberg

Arbeitslosengeld in Hünenberg

Gemeinde Hünenberg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hünenberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hünenberg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hünenberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hünenberg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hünenberg
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
Schweiz

Telefon:

041 784 44 44

Webseite:

www.huenenberg.ch

Email:

info@huenenberg.ch

Fax:

041 784 44 99

Hünenberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hünenberg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hünenberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hünenberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hünenberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hünenberg. Telefon: 041 784 44 44 - E-mail: info@huenenberg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hünenberg: www.huenenberg.ch

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