gemeindeverwaltung Gemeinde Menzingen

Arbeitslosengeld in Menzingen

Gemeinde Menzingen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Menzingen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Menzingen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Menzingen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Menzingen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Menzingen
Rathaus
6313 Menzingen
Schweiz

Telefon:

041 757 22 10

Webseite:

www.menzingen.ch

Email:

info@menzingen.zg.ch

Fax:

041 757 22 11

Menzingen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Menzingen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Menzingen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Menzingen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Menzingen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Menzingen. Telefon: 041 757 22 10 - E-mail: info@menzingen.zg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Menzingen: www.menzingen.ch

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