gemeindeverwaltung Gemeinde Oberägeri

Arbeitslosengeld in Oberägeri

Gemeinde Oberägeri

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberägeri ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberägeri. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberägeri :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberägeri wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberägeri
Alosenstrasse 2
6315 Oberägeri
Schweiz

Telefon:

041 754 70 20

Webseite:

www.oberaegeri.ch

Email:

einwohnergemeinde@oberaegeri.zg.ch

Fax:

041 754 70 21

Oberägeri - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberägeri, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberägeri oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberägeri erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberägeri

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberägeri. Telefon: 041 754 70 20 - E-mail: einwohnergemeinde@oberaegeri.zg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberägeri: www.oberaegeri.ch

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