gemeindeverwaltung Gemeinde Steinhausen

Arbeitslosengeld in Steinhausen

Gemeinde Steinhausen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Steinhausen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Steinhausen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Steinhausen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Steinhausen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Steinhausen
Bahnhofstrasse 3
6312 Steinhausen
Schweiz

Telefon:

041 748 11 11

Webseite:

www.steinhausen.ch

Email:

info@steinhausen.ch

Fax:

041 741 31 81

Steinhausen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Steinhausen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Steinhausen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Steinhausen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Steinhausen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Steinhausen. Telefon: 041 748 11 11 - E-mail: info@steinhausen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Steinhausen: www.steinhausen.ch

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