gemeindeverwaltung Gemeinde Unterägeri

Arbeitslosengeld in Unterägeri

Gemeinde Unterägeri

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Unterägeri ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Unterägeri. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Unterägeri :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Unterägeri wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Unterägeri
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Schweiz

Telefon:

041 754 55 00

Webseite:

www.unteraegeri.ch

Email:

info@unteraegeri.zg.ch

Fax:

041 754 55 55

Unterägeri - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Unterägeri, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Unterägeri oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Unterägeri erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Unterägeri

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Unterägeri. Telefon: 041 754 55 00 - E-mail: info@unteraegeri.zg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Unterägeri: www.unteraegeri.ch

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