gemeindeverwaltung Gemeinde Walchwil

Arbeitslosengeld in Walchwil

Gemeinde Walchwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Walchwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Walchwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Walchwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Walchwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Walchwil
Dorfstrasse 4
6318 Walchwil
Schweiz

Telefon:

041 759 80 10

Webseite:

www.walchwil.ch

Email:

einwohnergemeinde@walchwil.zg.ch

Fax:

041 758 24 68

Walchwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Walchwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Walchwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Walchwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Walchwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Walchwil. Telefon: 041 759 80 10 - E-mail: einwohnergemeinde@walchwil.zg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Walchwil: www.walchwil.ch

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