gemeindeverwaltung Gemeinde Aarwangen

Arbeitslosengeld in Aarwangen

Gemeinde Aarwangen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Aarwangen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Aarwangen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Aarwangen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Aarwangen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Aarwangen
Langenthalstrasse 4
4912 Aarwangen
Schweiz

Telefon:

062 922 22 17

Webseite:

www.aarwangen.ch

Email:

gerda.graber@aarwangen.ch

Fax:

062 922 20 07

Aarwangen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Aarwangen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Aarwangen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Aarwangen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Aarwangen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Aarwangen. Telefon: 062 922 22 17 - E-mail: gerda.graber@aarwangen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Aarwangen: www.aarwangen.ch

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