gemeindeverwaltung Gemeinde Dättlikon

Arbeitslosengeld in Dättlikon

Gemeinde Dättlikon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dättlikon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dättlikon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dättlikon :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dättlikon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dättlikon
Kirchgasse 1
8421 Dättlikon
Schweiz

Telefon:

052 304 44 88

Webseite:

www.daettlikon.ch

Email:

gemeinde@daettlikon.ch

Fax:

052 304 44 80

Dättlikon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dättlikon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dättlikon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dättlikon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dättlikon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dättlikon. Telefon: 052 304 44 88 - E-mail: gemeinde@daettlikon.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dättlikon: www.daettlikon.ch

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